Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze
Beschlussvorlage XVIII/0894 – März 2026
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Seelze möge beschließen:
- Die Stadt Seelze führt umgehend nach einer rechtlichen Prüfung eine Ordnungs- und Sicherheitsverordnung wie in der Anlage beigefügt ein.
- Die Verwaltung prüft und ermittelt die möglichen Bußgelder und legt diesen Entwurf bis zum 30.Juni 2026 dem zuständigen Fachausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zum Beschluss vor.
Begründung:
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist eine Kernaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Saubere, sichere und geordnete öffentliche Räume sind eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, wirtschaftliche Attraktivität und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Seelze.
In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an den kommunalen Ordnungsdienst und an die Regelung des öffentlichen Raumes spürbar verändert. Zunehmende Nutzungskonflikte, Vermüllung, Vandalismus, aggressives Auftreten einzelner Personen sowie ordnungswidriges Verhalten im öffentlichen Raum führen immer häufiger zu Beschwerden aus der Bevölkerung und zu einer spürbaren Beeinträchtigung des Sicherheits- und Sauberkeitsempfindens.
Mit der vorliegenden Entwurfsfassung wird das Ziel verfolgt, klare, verständliche und rechtssichere Regeln für die Nutzung des öffentlichen Raumes festzulegen. Dabei steht nicht eine unnötige Reglementierung, sondern die Wahrung eines geordneten und respektvollen Miteinanders im Vordergrund. Die Verordnung schafft transparente Maßstäbe dafür, welches Verhalten im öffentlichen Raum erwartet wird und wo Grenzen zum Schutz der Allgemeinheit gezogen werden müssen.
Schwerpunkte der Neuregelung sind insbesondere:
- die Stärkung von Sauberkeit und Ordnung im Stadtbild,
- der Schutz öffentlicher Anlagen und Einrichtungen,
- die wirksamere Unterbindung von aggressivem
oder ordnungsstörendem Verhalten, - die Verbesserung der Handlungssicherheit
für den kommunalen Ordnungsdienst sowie - die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.
Zugleich wird ausdrücklich darauf geachtet, dass verhältnismäßige und sozial ausgewogene Regelungen getroffen werden. So bleibt beispielsweise stilles, nicht aufdringliches Betteln weiterhin zulässig, während lediglich aggressives oder belästigendes Verhalten untersagt wird.
Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass diese Ordnungs- und Sicherheitsverordnung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, Seelze als lebenswerte, sichere und ordentliche Stadt weiter zu stärken. Sie schafft klare Regeln, schützt die große Mehrheit der rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger und gibt der Stadt zugleich die notwendigen Instrumente an die Hand, um auf Fehlentwicklungen konsequent und rechtssicher reagieren zu können.